Umsetzung der EU-Richtlinie im Kreditzweitmarkt – BDIU äußert Bedenken**

Umsetzung der EU-Richtlinie im Kreditzweitmarkt – BDIU äußert Bedenken**

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) hat kürzlich seine Einschätzung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2167 durch das Kreditzweitmarktgesetz in Deutschland veröffentlicht. Dieses Gesetz trat am 30. Dezember 2023 in Kraft und zielte darauf ab, den Sekundärmarkt für Kredite zu regulieren und zu verbessern. Nach mehr als zwei Jahren seit der Einführung der Richtlinie zeigt sich der Verband jedoch enttäuscht über die Ergebnisse und die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf den deutschen Markt.

Die EU-Richtlinie 2021/2167 wurde eingeführt, um einheitliche Standards für die Abwicklung und den Handel mit nicht mehr bedienten Krediten zu schaffen. Ziel war es, die Transparenz und Effizienz auf dem Markt zu erhöhen sowie den Schutz von Kreditnehmern zu stärken. Diese regulatorischen Maßnahmen sollten das Vertrauen in den Kreditzweitmarkt fördern und die Stabilität der Finanzmärkte insgesamt unterstützen.

Trotz dieser positiven Absichten sieht der BDIU in der praktischen Umsetzung des Kreditzweitmarktgesetzes erhebliche Mängel. Der Verband hebt hervor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht den erhofften Fortschritt gebracht haben. Viele Unternehmen im Inkassosektor berichten von einem Anstieg der bürokratischen Hürden, die oft den Prozess der Forderungsbeitreibung verkomplizieren. Anstatt den Markt zu beleben und die Möglichkeiten für eine effiziente Schuldenregulierung zu verbessern, scheinen die neuen Regelungen in vielen Fällen zu einer zusätzlichen Belastung für die beteiligten Unternehmen und Kreditnehmer zu führen.

Ein weiterer Kritikpunkt des BDIU betrifft die unzureichende Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Kreditzweitmarkt. Der Verband sieht hier eine zentrale Herausforderung, da die Vernetzung zwischen Kreditgebern, Inkassounternehmen und anderen Beteiligten entscheidend für die Effektivität des Marktes ist. Die mangelnde Kooperation führt dazu, dass potenzielle Lösungen und innovative Ansätze zur Lösung von Problemen oft nicht umgesetzt werden können.

Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, die Verbraucher besser zu informieren und aufzuklären. Der BDIU weist darauf hin, dass viele Schuldner nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind, was ihre Position im Umgang mit Forderungen schwächt. Eine verbesserte Aufklärung könnte dazu beitragen, dass betroffene Personen schneller und effektiver auf ihre Schulden reagieren können, was sowohl im Interesse der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer wäre.

Der Verband fordert daher eine umfassende Überprüfung und Anpassung des Kreditzweitmarktgesetzes. Ziel sollte es sein, die bestehenden Regelungen zu optimieren und an die Bedürfnisse der Marktteilnehmer anzupassen. Insbesondere sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die bürokratischen Hürden abzubauen und die Prozesse zu vereinfachen. Eine stärkere Einbindung aller relevanten Stakeholder könnte dazu führen, dass die Interessen der verschiedenen Akteure besser berücksichtigt werden und gleichzeitig die Effizienz des Marktes erhöht wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BDIU die Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2167 durch das Kreditzweitmarktgesetz als unzureichend betrachtet. Die erhofften positiven Effekte sind bislang ausgeblieben, und der Verband fordert dringend Verbesserungen, um den Kreditzweitmarkt in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die politischen Entscheidungsträger auf die Bedenken der Branche reagieren werden. Der BDIU setzt sich weiterhin für eine konstruktive Diskussion und die Entwicklung von Lösungen ein, die sowohl den Interessen der Inkassounternehmen als auch der Schuldner gerecht werden.