Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat kürzlich bedeutende Änderungen zu steuerlichen Aspekten bekannt gegeben, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten werden. Diese Anpassungen betreffen verschiedene Bereiche, die für viele Steuerzahler von großer Relevanz sind. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Erhöhung der Entfernungspauschale, des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags sowie Anpassungen bei Minijobs und den Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche. Diese Neuerungen können sich erheblich auf die Steuerlast der Bürger auswirken und somit die finanzielle Situation vieler Familien verbessern.
Ein zentrales Element dieser Reform ist die Erhöhung der Entfernungspauschale. Diese Pauschale wird für Steuerpflichtige relevant, die mit ihrem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren müssen. Die Entfernungspauschale wird ab 2026 angehoben, was bedeutet, dass Arbeitnehmer, die längere Anfahrtswege haben, von einer höheren steuerlichen Entlastung profitieren können. Dies ist besonders für Menschen in ländlichen Regionen von Bedeutung, wo die Wege zur Arbeitsstätte oft lang und mit hohen Kosten verbunden sind. Die Anpassung der Pauschale wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Pendler zu verringern und die Attraktivität von Arbeitsplätzen in weniger zentralen Lagen zu erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erhöhung des Grundfreibetrags. Der Grundfreibetrag stellt den Betrag dar, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt. Durch die Anhebung dieses Freibetrags werden Geringverdiener und Durchschnittsverdiener entlastet, da mehr Einkommen steuerfrei bleibt. Dies kann insbesondere für Familien und Haushalte mit mehreren Einkommensquellen von Vorteil sein. Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Steuerlast für Personen mit niedrigeren und mittleren Einkommen zu mindern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.
Zusätzlich wird auch der Kinderfreibetrag erhöht. Diese Maßnahme kommt Familien zugute, die für ihre Kinder finanzielle Unterstützung benötigen. Der Kinderfreibetrag wird künftig höher angesetzt, was bedeutet, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen und gleichzeitig mehr Geld für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zur Verfügung haben. Dies ist besonders wichtig in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, in denen Eltern oft vor großen finanziellen Herausforderungen stehen.
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese Grenze bestimmt, bis zu welchem Betrag Beschäftigte in einem Minijob verdienen dürfen, ohne dass sie Sozialabgaben zahlen müssen. Die Erhöhung dieser Verdienstgrenze wird es vielen Menschen ermöglichen, zusätzliche Einnahmen zu generieren, ohne dabei in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Dies ist besonders relevant für Studierende, Rentner oder Personen, die sich in einer Übergangsphase befinden und vorübergehend zusätzliche Einkünfte erzielen möchten.
Zudem wird die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Diese Pauschalen sind besonders wichtig für Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren oder als Übungsleiter in Sportvereinen tätig sind. Die Erhöhung dieser Pauschalen soll die Wertschätzung für ehrenamtliche Arbeit unterstreichen und Anreize schaffen, sich in der Gemeinschaft zu engagieren. Viele Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, leisten einen unbezahlbaren Beitrag zur Gesellschaft, und die finanzielle Entlastung durch diese Pauschalen kann sie darin unterstützen, weiterhin aktiv zu bleiben.
Insgesamt bringen die neuen Regelungen ab 2026 eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen mit sich, die besonders Familien, Pendlern und ehrenamtlich engagierten Personen zugutekommen. Die Erhöhungen in den verschiedenen Bereichen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Steuerlast für viele Bürger zu senken und die finanzielle Situation zu verbessern. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig über diese Änderungen informieren, um optimal von den neuen Regelungen profitieren zu können.
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