Die Vereinte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat in einer aktuellen Mitteilung betont, dass das Einreichen einer Steuererklärung nicht nur für Pflichtabgabepersonen von Bedeutung ist, sondern auch für diejenigen, die sich freiwillig dazu entscheiden. Der Verband aus Neustadt an der Weinstraße weist darauf hin, dass es möglich ist, Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend einzureichen, was bedeutet, dass auch die Steuererklärung für das Jahr 2021 noch nachträglich eingereicht werden kann. Dies eröffnet denjenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine wertvolle Gelegenheit, finanzielle Vorteile zu nutzen.
Für viele Menschen kann der Gedanke an eine Steuererklärung überwältigend sein. Oftmals herrscht die Annahme vor, dass nur Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen oder komplexen finanziellen Verhältnissen von einer Steuererklärung profitieren. Doch dies ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Tatsächlich gibt es viele Möglichkeiten, durch die Einreichung einer Steuererklärung Steuerrückzahlungen zu erhalten, selbst wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist.
Ein wichtiger Aspekt, den die VLH hervorhebt, ist die Frist von vier Jahren. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben, dennoch die Chance haben, diese für die vergangenen Jahre einzureichen. Für das Jahr 2021 bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2025 eine Erklärung eingereicht werden kann, um mögliche Rückerstattungen zu erhalten. Diese Regelung bietet insbesondere denjenigen, die aus verschiedenen Gründen keine Steuererklärung abgegeben haben, die Möglichkeit, eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern.
Die Vorteile einer nachträglichen Steuererklärung sind vielfältig. Viele Arbeitnehmer haben während des Jahres berufliche Ausgaben, die sie von der Steuer absetzen können, wie beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder sogar Aufwendungen für ein Homeoffice. Diese Ausgaben können oft die steuerliche Belastung erheblich senken. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Steuerzahler, die ihre Ausgaben genau dokumentieren, eine Rückerstattung von mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro erhalten können.
Darüber hinaus können auch andere Personengruppen von der Einreichung einer Steuererklärung profitieren. Dazu gehören beispielsweise Studenten, die während ihres Studiums gearbeitet haben und nun in der Lage sind, ihre Studienkosten steuerlich geltend zu machen. Auch Eltern können durch das Einreichen einer Steuererklärung von verschiedenen Freibeträgen oder Erstattungen profitieren, die im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern stehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, durch eine Steuererklärung nicht nur Rückzahlungen zu erhalten, sondern auch zukünftige Steuerbelastungen zu optimieren. In vielen Fällen werden durch das Einreichen einer Steuererklärung Freibeträge festgesetzt, die sich positiv auf die kommenden Steuerjahre auswirken können. Dies kann insbesondere für junge Berufstätige oder Familien von Bedeutung sein, die ihre finanzielle Planung optimieren möchten.
Für diejenigen, die sich unsicher sind, wie sie ihre Steuererklärung angehen sollen, bietet die VLH Unterstützung an. Die Lohnsteuerhilfevereine stehen mit Rat und Tat zur Seite und können helfen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen sowie die Erklärung korrekt auszufüllen. Dies kann nicht nur Zeit sparen, sondern auch sicherstellen, dass alle möglichen Steuervorteile genutzt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einreichung einer Steuererklärung, auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist, eine lohnende Entscheidung sein kann. Die Möglichkeit, bis zu vier Jahre rückwirkend zu handeln, eröffnet zahlreiche Chancen zur Rückerstattung von Steuern. Es lohnt sich, die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Unterstützung durch Experten in Anspruch zu nehmen. Wer die Initiative ergreift, kann sich möglicherweise über eine unerwartete finanzielle Erleichterung freuen.
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