Die Grippeschutzimpfungen, die in Apotheken angeboten werden, erhalten eine langfristige finanzielle Absicherung, was bedeutet, dass sie für zahlreiche Menschen weiterhin ein einfach zugängliches und effektives Präventionsangebot darstellen. In einer wegweisenden Vereinbarung haben sich die Apotheken sowie die Krankenkassen auf eine Vergütungsregelung verständigt, die nicht nur für die laufenden Corona-Impfungen gilt, sondern auch für alle zukünftigen Impfungen, die in Apotheken durchgeführt werden.
Der neue Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Impfungen in Apotheken, der auf § 132e Absatz 1a des SGB V basiert, tritt am 15. Oktober 2025 in Kraft. Dieser Vertrag sieht eine einmalige Erhöhung der Honorare für die Grippeschutzimpfungen in diesem Jahr vor und regelt zudem die regelmäßige Anpassung aller Impfvergütungen für Apotheken ab dem 1. September 2026, basierend auf festgelegten Kriterien.
Dr. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), betont, dass viele Apotheken in den vergangenen Jahren erheblich investiert haben, um den Bürgerinnen und Bürgern ein kompetentes und komfortables Impfangebot bereitzustellen. Mit der neuen Vereinbarung wird eine zukunftsfähige Grundlage geschaffen, um das Impfangebot in Apotheken finanziell abzusichern und die pharmazeutische Kompetenz zu fördern. Dies kommt nicht nur den Apotheken zugute, sondern auch allen gesetzlich versicherten Menschen, die von diesen Leistungen profitieren können.
Ein wichtiger Vorteil dieser Regelung ist die Vereinfachung des Abrechnungsprozesses. Die Apotheken können sich bei der Abrechnung auf die Daten der Versicherten verlassen, die auf deren Gesundheitskarten vermerkt sind. Dies erleichtert die Handhabung erheblich und sorgt dafür, dass der Fokus auf der Durchführung der Impfungen und der Patientenversorgung liegt.
Seit der Einführung der Impfungen in Apotheken haben sich mehr als 14.000 Apothekerinnen und Apotheker durch ihre jeweiligen Landesapothekerkammern in der Durchführung von Schutzimpfungen fortgebildet. In der Saison 2024/2025 haben etwa 1.400 Apotheken über 120.000 Grippeschutzimpfungen verabreicht. Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 nahezu 80.000 Corona-Impfungen in Apotheken durchgeführt, was zeigt, dass Apotheken eine zentrale Rolle im Impfgeschehen spielen.
Die Logistik für die Grippeimpfstoffe ist ebenfalls von Bedeutung. Diese müssen bereits im Frühjahr bestellt und produziert werden, um sie rechtzeitig für die Herbstsaison verfügbar zu haben. Diese Planungssicherheit ist entscheidend, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen und um die Bevölkerung rechtzeitig zu schützen.
Mit diesen Maßnahmen wird die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen weiter gestärkt. Die Möglichkeit, Impfungen direkt in der Apotheke durchführen zu lassen, bietet den Menschen nicht nur eine bequeme und unkomplizierte Möglichkeit, sich impfen zu lassen, sondern auch einen Zugang zu qualifizierten Fachkräften, die umfassende Informationen und Beratung zu Impfungen bereitstellen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vereinbarung zwischen den Apotheken und den Krankenkassen nicht nur eine finanzielle Absicherung für die Zukunft darstellt, sondern auch einen wichtigen Schritt in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung darstellt. Die Apotheken sind dabei, sich als zentrale Anlaufstellen für Impfungen zu etablieren, was nicht nur die Impfquote steigern, sondern auch zur allgemeinen Gesundheitsförderung beitragen wird.
Für weitere Informationen steht die Website des Deutschen Apothekerverbands zur Verfügung. Dort finden Interessierte aktuelle Neuigkeiten und Details zu den Impfangeboten in den Apotheken.
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